Die chinesischen Firmen Youngman und Pang kündigten erneut an, den schwedische Automobilkonzern SAAB übernehmen zu wollen. Dieses Mal für 100 Mio.€.
SAAB ist seit längerer Zeit in finanziellen Nöten und steht mit ca. 3500 Mitarbeitern vor der Pleite.
31.10.11
23.10.11
Galileo-Navigationssystem, Kosten und Zweck
Am Freitag wurden die ersten zwei Satelliten des europäischen Navigationssystems Galileo gestartet, das mit 14 Satelliten im Jahr 2014 dem us-amerikanischen GPS vergleichbar einsatzbereit sein und später auf bis zu 30 Satelliten ausgebaut werden soll. Ursprünglich war die Komplettierung für das Jahr 2010 geplant.
Auch mit den Kosten geriet das Navigationssystem aus dem Ruder, denn es sollte 3,4 Mrd. EURO kosten, während jetzt von 5 bis 7 Mrd. EURO die Rede ist. Gab es damals Kostenkritik, ist es heute stiller, denn die Finanzkrisen gewöhnten an Dimensionen, deren Begreifbarkeit sich aktuell allenfalls den Griechen und vorläufig noch abgefedert erschließt.
Neben GPS und Galileo bastelt Russland an GLONASS und China an Compass. Kostensparende Zusammenarbeit findet nur partiell statt, während die eifersüchtelnden Motive und Methoden überwiegen, die militärischen Komponenten der Navigationssysteme gegen die Abkommen zur friedlichen Nutzung des Weltraums verstoßen.
Schade, denn würden alle System zusammengeschaltet, so wäre die Genauigkeit der Positionsbestimmung so hoch, dass es die Windschutzscheibe nur noch für die Aussicht braucht.
Markus Rabanus >> Diskussion
Auch mit den Kosten geriet das Navigationssystem aus dem Ruder, denn es sollte 3,4 Mrd. EURO kosten, während jetzt von 5 bis 7 Mrd. EURO die Rede ist. Gab es damals Kostenkritik, ist es heute stiller, denn die Finanzkrisen gewöhnten an Dimensionen, deren Begreifbarkeit sich aktuell allenfalls den Griechen und vorläufig noch abgefedert erschließt.
Neben GPS und Galileo bastelt Russland an GLONASS und China an Compass. Kostensparende Zusammenarbeit findet nur partiell statt, während die eifersüchtelnden Motive und Methoden überwiegen, die militärischen Komponenten der Navigationssysteme gegen die Abkommen zur friedlichen Nutzung des Weltraums verstoßen.
Schade, denn würden alle System zusammengeschaltet, so wäre die Genauigkeit der Positionsbestimmung so hoch, dass es die Windschutzscheibe nur noch für die Aussicht braucht.
Markus Rabanus >> Diskussion
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21.10.11
ADAC: "Keine Rückdatierung mehr bei Hauptuntersuchung"
Änderung bei Fahrzeuguntersuchung geplant
ADAC fordert sofortigen bundesweiten Verzicht
Pressemitteilung des ADAC.de
Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, bekommt oftmals nur noch die „Restlaufzeit“ der Hauptuntersuchung zugeordnet und nicht die vollen 24 Monate. Diese Rückdatierung entbehrt jedoch laut Angaben des ADAC jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung. Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.
Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche Autofahrer Sanktion genug. Deshalb lehnt er eine Gebührenanhebung ab: Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine „Ergänzungsuntersuchung“ mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind. Diese ungleiche und sachlich unbegründete Behandlung identischer Fälle ist weder sinnvoll noch akzeptabel.
Der ADAC appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, ab sofort auf die Rückdatierung zu verzichten. Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer.
ADAC fordert sofortigen bundesweiten Verzicht
Pressemitteilung des ADAC.de
Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, bekommt oftmals nur noch die „Restlaufzeit“ der Hauptuntersuchung zugeordnet und nicht die vollen 24 Monate. Diese Rückdatierung entbehrt jedoch laut Angaben des ADAC jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung. Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.
Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche Autofahrer Sanktion genug. Deshalb lehnt er eine Gebührenanhebung ab: Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine „Ergänzungsuntersuchung“ mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind. Diese ungleiche und sachlich unbegründete Behandlung identischer Fälle ist weder sinnvoll noch akzeptabel.
Der ADAC appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, ab sofort auf die Rückdatierung zu verzichten. Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer.
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Verbraucherschutz
20.10.11
ADAC-Tipps für die Wahl der passenden Police
Kfz-Versicherungen: Prämienvergleich notwendiger denn je
ADAC-Pressemitteilung v. 20.10.2011
Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird. Weitere Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC zusammengestellt:
Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.
Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.
Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.
Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.
>> ADAC.de
ADAC-Pressemitteilung v. 20.10.2011
Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird. Weitere Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC zusammengestellt:
Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.
Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.
Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.
Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.
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5.10.11
Ramsauers Plan: Wegelagerei per PKW-Maut
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte mal wieder einen Interview-Auftritt in der "Bild"-Zeitung mit entsprechender dürftigen Fragen und Antworten. So wolle er eine PKW-Maut, "auch um ausländische Autofahrer an der Finanzierung unserer Straßenkosten zu beteiligen" und für die eigenen Kälber versprach er drollig: "Klar ist aber: Für den deutschen Autofahrer muss es eine Kompensation geben." - Glasklar. Sein Ministerium habe "verschiedene Szenarien durchgerechnet". Dennoch lässt er es an Zahlen fehlen, wie hoch die künftigen Beteiligungen ausländischer Autofahrer seien. Stattdessen Werbung für das Maut-Modell Österreichs, wo die Jahres-Vignette 76,50 Euro kostet. Also wieder ein Schritt in die falsche Richtung, die Wenig- und Vielfahrer gleichermaßen belastet.
Zur Frage, warum die Kfz-Steuer, Öko-Steuer, Mineralölsteuer und LKW-Maut nicht ausreichen, um die Straßen zu erhalten, meint Ramsauer, dass davon zu wenig in seinem Topf lande, weshalb die PKW-Maut "1:1" seinem Ministerium zugute kommen müsse. Ist das so? Damit dürfte sich die "Kompensation" erledigt haben. Alles Käse, denn an Geld für die Straßen fehlt es nur, weil die Politik und Verwaltung nicht haushalten kann, während die Staßenbaukonzerne einfach motivierter = qualifizierter sind, auf möglichst wenig Kilometern möglichst viele Milliarden zu verbraten.
Und die "ausländischen Autofahrer"? Ramsauer soll sich für einheitliche Mineralölbesteuerung in der EU stark machen, damit der Tanktourismus abnimmt, denn die ohnehin getrübte Vision eines "Europas ohne Grenzen" nimmt Schaden, je mehr sich die Maut-Wegelagerei breit macht.
Markus Rabanus >> Diskussion
Zur Frage, warum die Kfz-Steuer, Öko-Steuer, Mineralölsteuer und LKW-Maut nicht ausreichen, um die Straßen zu erhalten, meint Ramsauer, dass davon zu wenig in seinem Topf lande, weshalb die PKW-Maut "1:1" seinem Ministerium zugute kommen müsse. Ist das so? Damit dürfte sich die "Kompensation" erledigt haben. Alles Käse, denn an Geld für die Straßen fehlt es nur, weil die Politik und Verwaltung nicht haushalten kann, während die Staßenbaukonzerne einfach motivierter = qualifizierter sind, auf möglichst wenig Kilometern möglichst viele Milliarden zu verbraten.
Und die "ausländischen Autofahrer"? Ramsauer soll sich für einheitliche Mineralölbesteuerung in der EU stark machen, damit der Tanktourismus abnimmt, denn die ohnehin getrübte Vision eines "Europas ohne Grenzen" nimmt Schaden, je mehr sich die Maut-Wegelagerei breit macht.
Markus Rabanus >> Diskussion
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