8.10.05

Länder wollen PKW-Maut?

Entgegen Verlautbarungen während des Wahlkampfs fordert unter Führung Baden-Württembergs eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Einführung einer Autobahnvignette für PKW. Das solle bis zu 3 Milliarden Euro in die Haushaltskassen bringen.Andererseits wolle man die Autofahrer nicht zu stark belasten und die Mineralölsteuer absenken. -sven-

30.9.05

Autofahrer in Erfurt mit 5,0 Promille gestoppt

Erfurt (Deutschland), 30.09.2005 – In der Landeshauptstadt Erfurt wurde laut Polizeiangaben vom Donnerstag ein 41-jähriger Mann mit 5,0 Promille im Blut erwischt. Der Mann konnte nicht mehr alleine aussteigen, geschweige denn selbstständig stehen. Dem Fahrer war schon im Dezember des vergangenen Jahres wegen des gleichen Vergehens der Führerschein entzogen worden. Er wurde mit einer Alkoholvergiftung in das Krankenhaus eingeliefert. +wikinews+

10.9.05

Grüne wollen Tankstellen zu Biodiesel-Verkauf zwingen

Berlin (Deutschland), 10.09.2005 – In der Debatte um alternative Energieträger, die auf Grund der derzeit hohen Preise für Benzin und Öl geführt wird, hat Verbraucher-Staatssekretär Matthias Berninger (Grüne) gefordert, größere Tankstellen gesetzlich zum Angebot von ökologisch vorteilhaften Kraftstoffen zu zwingen.
Der grüne Staatssekretär sagte der „Berliner Zeitung“, dass an einer „grünen Zapfsäule“ Kraftstoffe wie Biodiesel, Biogas oder Bioethanol angeboten werden sollten. Ein flächendeckendes Angebot an Biokraftstoffen sei notwendig, damit Verbraucher einen Anreiz zum Kauf entsprechender Fahrzeuge bekämen.
Derzeit bieten von rund 15.300 deutschen Tankstellen nur 1.900 Biodiesel an. Berninger sagte, dass die Regelung für Tankstellen mit mindestens acht Zapfsäulen gelten solle. Dies wären etwa 80 Prozent der deutschen Tankstellen.
Die Forderungen Berningers wurden von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe als unrealistisch bezeichnet. Heutige Fahrzeuge seien oft gar nicht in der Lage, mit Biokraftstoffen zu fahren. Stolpe setzt weiter auf die massive steuerliche Förderung entsprechender Kraftstoffe als Beimischung zu herkömmlichen Kraftstoffen. Er sagte, dass in zehn bis fünfzehn Jahren etwa ein Zehntel des Kraftstoffes aus Biodiesel, Ethanol oder Biomasse bestehen könne. +wikinews+

24.8.05

Deutsche Neuwagen für Spritpreis von 1,80 Euro nicht geeignet

Berlin (Deutschland), 24.08.2005 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft der deutschen Autoindustrie vor, die Entwicklung verschlafen zu haben. Für Spritpreise von bald 1,80 Euro ist der Durchschnittsverbrauch deutscher Neuwagen mit 7 Liter pro 100 km viel zu hoch. Immer wichtiger wird beim Autokauf die alte Verbraucherregel: „Denk schon beim Kauf an den Verbrauch!“

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD), Mitgliedsverband des vzbv, hat am 18. August 2005 seine aktuelle Auto-Umweltliste vorgestellt. Unter den Top Ten der umweltverträglichsten Autos befindet sich in diesem Jahr lediglich ein Auto eines deutschen Herstellers. „Es wird Zeit, dass die deutsche Automobilindustrie die Zeichen der Zeit erkennt“, so Dr. Holger Krawinkel, Leiter Fachbereich Bauen, Energie, Umwelt des vzbv. „Wenn die deutschen Autobauer weiter auf spritschluckende Modelle setzen, schaden sie den Verbrauchern und über kurz oder lang sich selbst.“ Mit Blick auf die Internationale Automobilausstellung im September 2005 fordert der vzbv die Autoindustrie auf Modelle zu präsentieren, die den Anforderungen der Zukunft gerecht werden. „Und das heißt: sparsam und sauber“, so Krawinkel. „7 Liter auf 100 km sind für den Durchschnitt aller Neuwagen viel zu viel und kosten die Verbraucher Milliarden für überflüssigen Kraftstoff.“ Mittelfristig sei eine Absenkung auf 3,5 Liter erforderlich.

Experten rechnen mit einem Anstieg des Ölpreises auf 80 bis über 100 Dollar je Barrel. „Die Verbraucher sind gut beraten, wenn sie sich darauf rechtzeitig einstellen“, meinte Krawinkel. +wikinews+
http://www.vcd.org/vcd_auto_umweltliste.html

11.8.05

BGH: Aufwendungsersatz bei Mangel

Nr. 108/2005
Bundesgerichtshof entscheidet über Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

Die Klägerin, die ein Bauunternehmen betreibt, kaufte im Juni 2002 von der beklagten Kraftfahrzeugherstellerin einen Pkw zur gewerblichen Nutzung. Nach der Übernahme ließ sie die Stoßfänger des Fahrzeugs lackieren, Leichtmetallfelgen und Breitreifen montieren sowie Schmutzfänger, einen Tempomat, ein Autotelefon und ein Navigationssystem einbauen. Ferner schaffte sie Fußmatten für das Fahrzeug an. Für diese Zusatzausstattung wendete sie insgesamt 5.080,28 € auf. Für die Überführung und die Zulassung des Fahrzeugs entstanden ihr weitere Kosten in Höhe von 487,20 €. Nachdem die Klägerin zahlreiche Mängel des Fahrzeugs gerügt hatte, deren Beseitigung nicht vollständig gelang, einigten sich die Parteien Anfang Juli 2003 auf die Rückabwicklung des Kaufs. Diese kam jedoch wegen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und in welcher Höhe die Klägerin Ersatz ihrer Aufwendungen für Zusatzausstattung, Überführung und Zulassung des Fahrzeugs verlangen kann, nicht zustande.
Die von der Klägerin daraufhin erhobene Klage hatte in der Berufungsinstanz im wesentlichen Erfolg. Das Oberlandesgericht hat die Aufwendungen der Klägerin als erstattungsfähig angesehen, bei den Kosten der Zusatzausstattung allerdings einen Abzug von 20 % vorgenommen, weil die Klägerin das Fahrzeug bis zur Rückabwicklungsvereinbarung rund ein Jahr lang genutzt hatte. Die Überführungs- und Zulassungskosten hat es der Klägerin ohne Abzug zugesprochen. Ferner hat es die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt und festgestellt, daß sie sich mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befinde.

In der Revisionsinstanz war insbesondere umstritten, ob die Klägerin aus Rechtsgründen gehindert ist, nach § 284 BGB – einer seit 1. Januar 2002 geltenden, durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügten Vorschrift – Ersatz ihrer vergeblichen Aufwendungen für Zusatzausstattung, Überführung und Zulassung des Fahrzeugs zu verlangen, ob auch bei letzteren ein Abzug für die zeitweilige Nutzung des Fahrzeugs vorzunehmen ist und ob die Aufwendungen der Klägerin für die Anschaffung wiederverwendbaren Zubehörs (Autotelefon, Navigationssystem) im Sinne des § 284 BGB vergeblich waren.

Der unter anderem für das Recht des Kaufs beweglicher Sachen zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat bezüglich des Aufwendungsersatzes die Entscheidung der Vorinstanz im wesentlichen bestätigt, allerdings auch bei den Überführungs- und Zulassungskosten einen Abzug für die einjährige Nutzung des Fahrzeugs vorgenommen. Er ist der Auffassung der Revision der Beklagten nicht gefolgt, § 284 BGB finde auf vergebliche Aufwendungen, mit denen – wie im Falle der Zusatzausstattung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs – kommerzielle Zwecke verfolgt werden, keine Anwendung. Er hat ferner entschieden, daß der Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB nicht dadurch ausgeschlossen wird (§ 347 Abs. 2 BGB), daß der Käufer wegen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache vom Kaufvertrag zurücktritt. Schließlich hat er auch die Vergeblichkeit der Aufwendungen der Klägerin bejaht; Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind demnach in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts über Verzugszinsen und Annahmeverzug hat der Senat dagegen mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen aufgehoben und den Rechtsstreit insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Urteil vom 20. Juli 2005 – VIII ZR 275/04
LG Stuttgart – 8 O 540/03 ./. OLG Stuttgart – 3 U 78/04
Karlsruhe, den 20. Juli 2005

26.6.05

Weltrekord mit Wasserstoff-Fahrzeug - Ein Liter auf 5.385 Kilometer

Ladoux (Frankreich) / Zürich (Schweiz), 26.06.2005 - Der von steigenden Benzinpreisen gebeutelte Autofahrer hört es gerne, vermeldete doch die Eidgenössischen Technische Hochschule Zürich einen neuen Weltrekord.

Ein Spezialfahrzeug verbrauchte auf dem Rundkurs in Ladoux beim so genannten „Challenge Michelin du Shell Eco-Marathon“ am heutigen Sonntag umgerechnet einen Liter Benzin auf 5.385 Kilometer. Umgerechnet deshalb, weil es sich um ein Fahrzeug mit Wasserstoffantrieb handelte. Für die Strecke wurden gerade einmal 1,02 Gramm Wasserstoff benötigt. Aber: Das Fahrzeug - bestückt mit einer Brennstoffzelle und zwei Elektromotoren - wog gerade einmal 30 Kilogramm. Übrigens: Mit acht Litern könnte das Fahrzeug einmal um die Erde fahren.

Der so genannte PAC-Car II verbrauchte am Tag zuvor in einem Rennen 1,07 Gramm Wasserstoff, was einem Verbrauch von einem Liter auf 5.134 Kilometer entsprach.
+wikinews+

14.6.05

800 Autogastankstellen in Deutschland

Berlin (Deutschland) / Flensburg (Deutschland), 14.06.2005 - Die Anzahl der Autogastankstellen in Deutschland ist mittlerweile auf über 800 angestiegen. Die Tendenz bei der Neueröffnung von Autogastankstellen ist weiterhin ansteigend. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg fahren derzeit in Deutschland etwa 25.000 Wagen mit Autogasantrieb.

Der Betrieb von Fahrzeugen mit Autogas stellt bei steigenden Spritpreisen eine Alternative zum Auto dar, das mit Benzin fährt, hinzu kommt eine Ermäßigung bei der Mineralölsteuer für Autos mit Gasantrieb. Je nach Fahrstil und Verbrauch kann der Preis für Spritkosten durch Autogas bis auf die Hälfte reduziert werden

Es sind mittlerweile von zahlreichen Autoherstellern Neuwagen mit Autogasantrieb auf dem Markt erhältlich, ebenso können aber auch Gebrauchtwagen problemlos nachgerüstet werden. +wikinews+

3.4.05

Rußfilter gegen Feinstaub aus Dieselmotoren?

Ein Freund von mir ist nicht mehr so fröhlich mit seiner S-Klasse, denn der flotte Dieselmotor steht im Verdacht eine "Feinstaub-Schleuder" zu sein.

Die Feinstaub-Konzentration in den Lüften überschreitet immer öfter die Grenzwerte und soll für 60.000 Bundesbürger jährlich tödlich sein, lasen wir ungläubig. Dann lasen wir wie eine Entwarnung, dass der Feinstaub aus der Ukraine zu uns wehen würde, was zwar den Motor unverdächtiger macht, aber so richtig glauben wir nun alles nicht mehr.

Seit Wochen wird jetzt in den Medien kräftig diskutiert, was vereinzelt schon seit Jahren berichtet wurde, aber zwischen dem Dosenpfand nur selten Aufmerksamkeit fand, aber tatsächlich bekannt war. Bloß ignoriert.

Deshalb ist zumindest mir die Verärgerung der Automobilindustrie unglaubwürdig, wenngleich einfach zu verstehen, denn sie setzte jahrelang auf PKW-Dieselmotore, die immerhin deutlich verbrauchssparsamer sind als gleichstarke Benziner - und nun will sie nicht als Buh-Mann dastehen: Grenzwerte einhalten? = Fahrverbote ausgerechnet für die exklusive Dieselflotte? = Ein Imageschaden, der teuer würde.

Auch die Politik weiß nicht so recht, denn für das zarte Pflänzchen Konjunktur ist manch staatlicher Geldverschwender leider bereit so gut wie alles in Kauf zu nehmen: "Und wer kann schon Zusammenhänge beweisen?" - Ich jedenfalls nicht.

Aber vermuten kann ich - und das sieht so aus:

ich würde wieder mal anders ansetzen und weniger auf die Massenproduktion von Filtertüten setzen = potentieller "Sondermüll".

Obendrein wird den Filtertüten nachgesagt, dass sie die hochfeinen Stäube von den gröberen trennen, die ohne Filter gemeinsam absinken würden. - Ob das wahr ist?

Außerdem müssten die Dinger dauernd erneuert werden, was sie zwar für die Wartungsfirmen und Mehrwertsteuerkassierer interessanter macht, aber den Kunden finanziell und zeitlich schröpft und verärgert, was wieder die Konsumentenlust schmälern könnte.

Das letztgenannte Dilemma bekomme auch ich nicht weg, aber den beiden anderen Problemen könnte man dadurch zuvorkommen, dass man von vornherein nur schadstoffärmere Motoren zulässt, was mir zumindest dadurch möglich scheint, indem es zulasten ihrer PS-Leistung geht.

Aber in solche Richtung denkt der "Freie-Fahrt-Bürger" ungern und erstrecht nicht die Industrie.

Und was soll mit den alten Wagen werden?

Drosseln, filtern, aber unbedingt weiterfahren, denn auch das "schadstoffärmste Ökö-Bio-Auto" aus artgemäßer Produktion ist noch immer eine "Öko-Katastrophe", wenn dadurch ein noch fahrtüchtiges Auto vorzeitig in den Ruhestand geschickt wird. Der Ressourcenverbrauch in der Automobilherstellung ist so hoch, dass die Schadstoffrechnung falsch ist, wenn man nur den Kilometer-Ausstoß betrachtet.

Ein "Besserklasse-Auto" stelle ich mir so vor, dass er im Abgas Sonden hat, die den Schadstoffausstoß messen und wie den aktuellen Spritverbrauch im Cockpit anzeigen, denn dann würde erneut klar, dass geruhsamere Fahrweise besser ist. Aber solche Fahrweise ist zumindest mir unmöglich, solange da ein Turbo und große PS-Zahlen Unvernunft losjagen lassen.

Stichwort: www.inidia.de/russfilter.htm