Personell: Bedarfsanalyse, Verlässlichkeit, Einlage und/oder Versicherung. Auch Raucher müssten im Fahrzeug aufs Rauchen verzichten. Das erhöht die Verkehrssicherheit und schont die Nichtraucher der Nutzergemeinde.
Fahrzeuge: Bedarfsanalyse, Bedienungsfreundlichkeit, Elektroantrieb, zumindest Automatik-Diesel+Gas, Fahrtenschreiber auf Basis des Navi-Systems nebst Cam-Aufzeichnung, wodurch allerdings Datenschutzprobleme entstehen; Freisprechanlage, elektronische Schlüssel, bei Abholung und Rückgabe automatisches Fotografieren der Außen- und Innenansichten.
Abrechnung, Auslastung und Einsatzplanung via Internet und Mobiltelefon.
Gesellschaftsform: Genossenschaft
Zwischenbilanz: So interessant es für Ballungsräume wäre, ist es vorläufig noch unrentabel, weil die erforderliche Technik schwer zu bekommen und zu teuer wäre.
Hintergrund: Bei uns stehen viele Autos bloß herum - und wenn sie nicht vergammeln, dann liegt es daran, dass sie "rechtzeitig" verschrottet werden, ohne ausreichend genutzt worden zu sein, zumal in unserer Stadt viele Wege mit dem Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln komfortabler erreichbar sind - ohne Stau und ohne Parkplatzproblem.
Motorwoche .de
6.1.12
30.11.11
Neue Richtlinien für PKW-Vermarktung
Auf http://pkw-label.de erläutert die Deutsche Energieagentur (DENA), auf welche Weise ab dem 1.12.2011 Personenkraftwagen hinsichtlich ihrer Verbrauchsdaten und CO2-Emissionen zu bewerben sind: "Das neue Pkw-Label orientiert sich an der Energieverbrauchskennzeichnung wie sie bei elektrischen Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränken) bereits gebräuchlich ist. Die Pkw werden den farbigen Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) zugeordnet. Die Einordnung in Effizienzklassen erfolgt unter Berücksichtigung der CO2-Emissionen und des Gewichts des Fahrzeugs."
26.11.11
Stuttgart: Daimler kündigt das Aus von Maybach an
wikinews.de berichtet
Stuttgart (Deutschland), 26.11.2011 – Im Jahr 2013 soll der letzte Maybach in den Verkauf gehen. Der Autokonzern Daimler hat das Ende der Maybachproduktion angekündigt.
Daimler-Chef Dieter Zetsche bestätigt, dass die Produktion der Maybachmodelle seit dem Jahr 2002 ein Verlustgeschäft gewesen sei. Der Marke Mercedes werden bessere Chancen auf dem Markt eingeräumt. Zukünftig sollen sechs Modelle der S-Klasse das Luxussegment der Marke abdecken. Die Modellauswahl wird sich dadurch in diesem Bereich verdoppeln.
Der Rolls-Royce ist der Konkurrent von Maybach und gehört zur BMW Group, er konnte sich bei den Liebhabern der Luxuskarossen wesentlich besser positionieren. In Deutschland wurden im Jahr 2011 nur 27 Exemplare der Traditionsmarke Maybach zugelassen. Ein Fahrzeug ist dabei nicht unter dem Preis von 300.000 Euro zu haben.
Die 150 Mitarbeiter, die in der Produktion des Maybach beschäftigt sind, gehören laut Zetsche zu den Besten des Konzerns, sie müssten sich keine Sorgen um die Weiterbeschäftigung machen. Sie würden dringend in der anstehenden Ausweitung der Produktion der S-Klasse-Modelle benötigt.
Das Unternehmen Maybach-Motorenbau wurde 1909 von Wilhelm Maybach und Ferdinand Graf von Zeppelin in Bissingen/Enz gegründet. Vom Jahr 1921 bis 1941 wurden luxuriöse Automobile verkauft. 1966 kam es zum Zusammenschluss mit dem Großmotorenbau von Daimler-Benz. Der Name der Firma änderte sich auf „Maybach Mercedes-Benz Motorenbau GmbH“. Im Jahr 2000 kündigte der damalige Konzern DaimlerChrysler an, ab dem Jahr 2002 wieder Fahrzeuge für gehobene Ansprüche unter dem Namen Maybach zu produzieren.
Stuttgart (Deutschland), 26.11.2011 – Im Jahr 2013 soll der letzte Maybach in den Verkauf gehen. Der Autokonzern Daimler hat das Ende der Maybachproduktion angekündigt.
Daimler-Chef Dieter Zetsche bestätigt, dass die Produktion der Maybachmodelle seit dem Jahr 2002 ein Verlustgeschäft gewesen sei. Der Marke Mercedes werden bessere Chancen auf dem Markt eingeräumt. Zukünftig sollen sechs Modelle der S-Klasse das Luxussegment der Marke abdecken. Die Modellauswahl wird sich dadurch in diesem Bereich verdoppeln.
Der Rolls-Royce ist der Konkurrent von Maybach und gehört zur BMW Group, er konnte sich bei den Liebhabern der Luxuskarossen wesentlich besser positionieren. In Deutschland wurden im Jahr 2011 nur 27 Exemplare der Traditionsmarke Maybach zugelassen. Ein Fahrzeug ist dabei nicht unter dem Preis von 300.000 Euro zu haben.
Die 150 Mitarbeiter, die in der Produktion des Maybach beschäftigt sind, gehören laut Zetsche zu den Besten des Konzerns, sie müssten sich keine Sorgen um die Weiterbeschäftigung machen. Sie würden dringend in der anstehenden Ausweitung der Produktion der S-Klasse-Modelle benötigt.
Das Unternehmen Maybach-Motorenbau wurde 1909 von Wilhelm Maybach und Ferdinand Graf von Zeppelin in Bissingen/Enz gegründet. Vom Jahr 1921 bis 1941 wurden luxuriöse Automobile verkauft. 1966 kam es zum Zusammenschluss mit dem Großmotorenbau von Daimler-Benz. Der Name der Firma änderte sich auf „Maybach Mercedes-Benz Motorenbau GmbH“. Im Jahr 2000 kündigte der damalige Konzern DaimlerChrysler an, ab dem Jahr 2002 wieder Fahrzeuge für gehobene Ansprüche unter dem Namen Maybach zu produzieren.
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31.10.11
SAAB geht für 100 Mio.€ an chinesische Firmen?
Die chinesischen Firmen Youngman und Pang kündigten erneut an, den schwedische Automobilkonzern SAAB übernehmen zu wollen. Dieses Mal für 100 Mio.€.
SAAB ist seit längerer Zeit in finanziellen Nöten und steht mit ca. 3500 Mitarbeitern vor der Pleite.
SAAB ist seit längerer Zeit in finanziellen Nöten und steht mit ca. 3500 Mitarbeitern vor der Pleite.
23.10.11
Galileo-Navigationssystem, Kosten und Zweck
Auch mit den Kosten geriet das Navigationssystem aus dem Ruder, denn es sollte 3,4 Mrd. EURO kosten, während jetzt von 5 bis 7 Mrd. EURO die Rede ist. Gab es damals Kostenkritik, ist es heute stiller, denn die Finanzkrisen gewöhnten an Dimensionen, deren Begreifbarkeit sich aktuell allenfalls den Griechen und vorläufig noch abgefedert erschließt.
Neben GPS und Galileo bastelt Russland an GLONASS und China an Compass. Kostensparende Zusammenarbeit findet nur partiell statt, während die eifersüchtelnden Motive und Methoden überwiegen, die militärischen Komponenten der Navigationssysteme gegen die Abkommen zur friedlichen Nutzung des Weltraums verstoßen.
Schade, denn würden alle System zusammengeschaltet, so wäre die Genauigkeit der Positionsbestimmung so hoch, dass es die Windschutzscheibe nur noch für die Aussicht braucht.
Markus Rabanus >> Diskussion
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Verkehrspolitik
21.10.11
ADAC: "Keine Rückdatierung mehr bei Hauptuntersuchung"
Änderung bei Fahrzeuguntersuchung geplant
ADAC fordert sofortigen bundesweiten Verzicht
Pressemitteilung des ADAC.de
Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, bekommt oftmals nur noch die „Restlaufzeit“ der Hauptuntersuchung zugeordnet und nicht die vollen 24 Monate. Diese Rückdatierung entbehrt jedoch laut Angaben des ADAC jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung. Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.
Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche Autofahrer Sanktion genug. Deshalb lehnt er eine Gebührenanhebung ab: Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine „Ergänzungsuntersuchung“ mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind. Diese ungleiche und sachlich unbegründete Behandlung identischer Fälle ist weder sinnvoll noch akzeptabel.
Der ADAC appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, ab sofort auf die Rückdatierung zu verzichten. Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer.
ADAC fordert sofortigen bundesweiten Verzicht
Pressemitteilung des ADAC.de
Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, bekommt oftmals nur noch die „Restlaufzeit“ der Hauptuntersuchung zugeordnet und nicht die vollen 24 Monate. Diese Rückdatierung entbehrt jedoch laut Angaben des ADAC jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung. Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.
Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche Autofahrer Sanktion genug. Deshalb lehnt er eine Gebührenanhebung ab: Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine „Ergänzungsuntersuchung“ mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind. Diese ungleiche und sachlich unbegründete Behandlung identischer Fälle ist weder sinnvoll noch akzeptabel.
Der ADAC appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, ab sofort auf die Rückdatierung zu verzichten. Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer.
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20.10.11
ADAC-Tipps für die Wahl der passenden Police
Kfz-Versicherungen: Prämienvergleich notwendiger denn je
ADAC-Pressemitteilung v. 20.10.2011
Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird. Weitere Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC zusammengestellt:
Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.
Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.
Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.
Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.
>> ADAC.de
ADAC-Pressemitteilung v. 20.10.2011
Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird. Weitere Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC zusammengestellt:
Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.
Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.
Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.
Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.
>> ADAC.de
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