30.11.11

Neue Richtlinien für PKW-Vermarktung

Auf http://pkw-label.de erläutert die Deutsche Energieagentur (DENA), auf welche Weise ab dem 1.12.2011 Personenkraftwagen hinsichtlich ihrer Verbrauchsdaten und CO2-Emissionen zu bewerben sind: "Das neue Pkw-Label orientiert sich an der Energieverbrauchskennzeichnung wie sie bei elektrischen Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränken) bereits gebräuchlich ist. Die Pkw werden den farbigen Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) zugeordnet. Die Einordnung in Effizienzklassen erfolgt unter Berücksichtigung der CO2-Emissionen und des Gewichts des Fahrzeugs."

26.11.11

Stuttgart: Daimler kündigt das Aus von Maybach an

wikinews.de berichtet

Stuttgart (Deutschland), 26.11.2011 – Im Jahr 2013 soll der letzte Maybach in den Verkauf gehen. Der Autokonzern Daimler hat das Ende der Maybachproduktion angekündigt.
Daimler-Chef Dieter Zetsche bestätigt, dass die Produktion der Maybachmodelle seit dem Jahr 2002 ein Verlustgeschäft gewesen sei. Der Marke Mercedes werden bessere Chancen auf dem Markt eingeräumt. Zukünftig sollen sechs Modelle der S-Klasse das Luxussegment der Marke abdecken. Die Modellauswahl wird sich dadurch in diesem Bereich verdoppeln.
Der Rolls-Royce ist der Konkurrent von Maybach und gehört zur BMW Group, er konnte sich bei den Liebhabern der Luxuskarossen wesentlich besser positionieren. In Deutschland wurden im Jahr 2011 nur 27 Exemplare der Traditionsmarke Maybach zugelassen. Ein Fahrzeug ist dabei nicht unter dem Preis von 300.000 Euro zu haben.

Die 150 Mitarbeiter, die in der Produktion des Maybach beschäftigt sind, gehören laut Zetsche zu den Besten des Konzerns, sie müssten sich keine Sorgen um die Weiterbeschäftigung machen. Sie würden dringend in der anstehenden Ausweitung der Produktion der S-Klasse-Modelle benötigt.
Das Unternehmen Maybach-Motorenbau wurde 1909 von Wilhelm Maybach und Ferdinand Graf von Zeppelin in Bissingen/Enz gegründet. Vom Jahr 1921 bis 1941 wurden luxuriöse Automobile verkauft. 1966 kam es zum Zusammenschluss mit dem Großmotorenbau von Daimler-Benz. Der Name der Firma änderte sich auf „Maybach Mercedes-Benz Motorenbau GmbH“. Im Jahr 2000 kündigte der damalige Konzern DaimlerChrysler an, ab dem Jahr 2002 wieder Fahrzeuge für gehobene Ansprüche unter dem Namen Maybach zu produzieren.

31.10.11

SAAB geht für 100 Mio.€ an chinesische Firmen?

Die chinesischen Firmen Youngman und Pang kündigten erneut an, den schwedische Automobilkonzern SAAB übernehmen zu wollen. Dieses Mal für 100 Mio.€.
SAAB ist seit längerer Zeit in finanziellen Nöten und steht mit ca. 3500 Mitarbeitern vor der Pleite.

23.10.11

Galileo-Navigationssystem, Kosten und Zweck

Am Freitag wurden die ersten zwei Satelliten des europäischen Navigationssystems Galileo gestartet, das mit 14 Satelliten im Jahr 2014 dem us-amerikanischen GPS vergleichbar einsatzbereit sein und später auf bis zu 30 Satelliten ausgebaut werden soll. Ursprünglich war die Komplettierung für das Jahr 2010 geplant.
Auch mit den Kosten geriet das Navigationssystem aus dem Ruder, denn es sollte 3,4 Mrd. EURO kosten, während jetzt von 5 bis 7 Mrd. EURO die Rede ist. Gab es damals Kostenkritik, ist es heute stiller, denn die Finanzkrisen gewöhnten an Dimensionen, deren Begreifbarkeit sich aktuell allenfalls den Griechen und vorläufig noch abgefedert erschließt.
Neben GPS und Galileo bastelt Russland an GLONASS und China an Compass. Kostensparende Zusammenarbeit findet nur partiell statt, während die eifersüchtelnden Motive und Methoden überwiegen, die militärischen Komponenten der Navigationssysteme gegen die Abkommen zur friedlichen Nutzung des Weltraums verstoßen.
Schade, denn würden alle System zusammengeschaltet, so wäre die Genauigkeit der Positionsbestimmung so hoch, dass es die Windschutzscheibe nur noch für die Aussicht braucht.

Markus Rabanus >> Diskussion

21.10.11

ADAC: "Keine Rückdatierung mehr bei Hauptuntersuchung"

Änderung bei Fahrzeuguntersuchung geplant
ADAC fordert sofortigen bundesweiten Verzicht

Pressemitteilung des ADAC.de

Wer bisher sein Fahrzeug zu spät zum Prüftermin vorführt, bekommt oftmals nur noch die „Restlaufzeit“ der Hauptuntersuchung zugeordnet und nicht die vollen 24 Monate. Diese Rückdatierung entbehrt jedoch laut Angaben des ADAC jeglicher technischer Begründung: Die Gültigkeit einer bestandenen Hauptuntersuchung ohne gravierende Mängel und deren Aussagekraft kann nicht vom Zeitpunkt der Vorführung eines Fahrzeuges abhängig sein. Aus diesem Grund fordert nicht nur der ADAC seit langem die Rücknahme dieser Regelung. Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.

Die Strafen, die der Bußgeldkatalog bei solchen Verspätungen schon heute vorsieht, sind aus Sicht des Clubs für unpünktliche Autofahrer Sanktion genug. Deshalb lehnt er eine Gebührenanhebung ab: Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine „Ergänzungsuntersuchung“ mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.

Schon seit geraumer Zeit ist die Verwaltungspraxis in den Ländern uneinheitlich. Während einzelne Bundesländer generell auf die Rückdatierung verzichten, entfällt diese in anderen Ländern nur bei extremer Überschreitung der Fälligkeit. Mittlerweile gibt es selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Vorgehensweisen, die von Region zu Region und von Prüforganisation zu Prüforganisation unterschiedlich sind. Diese ungleiche und sachlich unbegründete Behandlung identischer Fälle ist weder sinnvoll noch akzeptabel.

Der ADAC appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesländer und die Prüforganisationen, ab sofort auf die Rückdatierung zu verzichten. Ein Festhalten an der technisch unsinnigen Rückdatierung für ein paar Monate bis zur Gesetzesänderung ist nicht hinnehmbar und geht nur auf Kosten der Autofahrer.

20.10.11

ADAC-Tipps für die Wahl der passenden Police

Kfz-Versicherungen: Prämienvergleich notwendiger denn je
ADAC-Pressemitteilung v. 20.10.2011

Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die zu leistenden Prämien genau vergleichen und sich nicht nur an niedrigen Prozenten für schadenfreie Jahre orientieren. Denn mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen führen einige Versicherer bei Neuabschlüssen neue Rabattstaffeln ein. Reduzierte Prozente bringen dann unter Umständen keine Ersparnis, wenn beispielsweise gleichzeitig der Grundbeitrag der Police erhöht wird. Weitere Tipps für die Wahl der passenden Kfz-Versicherung hat der ADAC zusammengestellt:

Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.

Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.

Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Wildtiere wie Reh oder Wildschein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.

Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.

Auch bei grober Fahrlässigkeit bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei generell grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.

Ein Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.

Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht.

>> ADAC.de

5.10.11

Ramsauers Plan: Wegelagerei per PKW-Maut

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte mal wieder einen Interview-Auftritt in der "Bild"-Zeitung mit entsprechender dürftigen Fragen und Antworten. So wolle er eine PKW-Maut, "auch um ausländische Autofahrer an der Finanzierung unserer Straßenkosten zu beteiligen" und für die eigenen Kälber versprach er drollig: "Klar ist aber: Für den deutschen Autofahrer muss es eine Kompensation geben." - Glasklar. Sein Ministerium habe "verschiedene Szenarien durchgerechnet". Dennoch lässt er es an Zahlen fehlen, wie hoch die künftigen Beteiligungen ausländischer Autofahrer seien. Stattdessen Werbung für das Maut-Modell Österreichs, wo die Jahres-Vignette 76,50 Euro kostet. Also wieder ein Schritt in die falsche Richtung, die Wenig- und Vielfahrer gleichermaßen belastet.

Zur Frage, warum die Kfz-Steuer, Öko-Steuer, Mineralölsteuer und LKW-Maut nicht ausreichen, um die Straßen zu erhalten, meint Ramsauer, dass davon zu wenig in seinem Topf lande, weshalb die PKW-Maut "1:1" seinem Ministerium zugute kommen müsse. Ist das so? Damit dürfte sich die "Kompensation" erledigt haben. Alles Käse, denn an Geld für die Straßen fehlt es nur, weil die Politik und Verwaltung nicht haushalten kann, während die Staßenbaukonzerne einfach motivierter = qualifizierter sind, auf möglichst wenig Kilometern möglichst viele Milliarden zu verbraten.
Und die "ausländischen Autofahrer"? Ramsauer soll sich für einheitliche Mineralölbesteuerung in der EU stark machen, damit der Tanktourismus abnimmt, denn die ohnehin getrübte Vision eines "Europas ohne Grenzen" nimmt Schaden, je mehr sich die Maut-Wegelagerei breit macht.

Markus Rabanus >> Diskussion

28.7.11

Stiftung Warentest: Elektrofahrräder

Elektrofahrräder : Schwache Bremsen und gebrochene Rahmen

Pegasus hat weiterhin Probleme mit den Rahmen seiner E-Bikes: Im Test der Stiftung Warentest sind sie nach 10.000 Kilometern gebrochen. Eine bekannte Schwachstelle, denn schon im vergangenen Jahr musste der Hersteller aus demselben Grund rund 11.000 Modelle zurückrufen. Jetzt haben die Warentester gemeinsam mit dem ADAC zwölf Fahrräder mit Zusatzmotor, sogenannte Pedelecs, überprüft. Auch für Ruhrwerk gab es ein „Mangelhaft“ – die Bremsen sind zu schwach.

Vorbei ist es mit dem Opa-Image: Elektrofahrräder finden zum Beispiel Berufspendler interessant, die dank der Motorunterstützung nicht völlig verschwitzt im Büro ankommen. Oder Freizeitradler, die so auch längere Touren bewältigen können. Und wer seine Kinder im Fahrradanhänger transportiert, freut sich über ein Pedelec als Zugfahrzeug.

Bei Pedelecs springt der 250-Watt-Elektromotor erst an, wenn man in die Pedale tritt. Nur zwei Modelle im Test verfügen über eine Anfahr- oder Schiebehilfe, die von Flyer und Winora. Generell gilt für Pedelecs: Ist die Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht, schaltet sich der Motor ab.

Trotzdem müssen die Bremsen von Pedelecs mehr aushalten als normale Fahrräder, denn Durchschnittsgeschwindigkeit und Gewicht sind höher. Im Test hat sich gezeigt, dass die Bremsen mancher Pedelecs diesen Anforderungen nicht genügen. Drei Modelle haben recht schwache Bremsen: Giant Twist Esprit Power, Kettler Twin Front NX8 und KTM Macina Dual. Das Elektrofahrrad von Ruhrwerk bremst sogar nur „mangelhaft“. Sehr effektiv sind hingegen die hydraulischen Felgenbremsen der drei „guten“ Räder im Test: Kreidler Vitality Elite, Raleigh Leeds HS und Diamant Zouma Sport+. Das „gute“ Rad von Kreidler hat noch einen anderen Vorteil: Der Akku ist nach rund zwei Stunden und 15 Minuten komplett aufgeladen. Bei Winora und Kalkhoff sind es acht bis neun Stunden.

Auch wenn es keine Helmpflicht für Pedelec-Fahrer gibt: Sicherer ist es mit Helm auf jeden Fall. Denn sogar erfahrene Radler unterschätzen häufig die höhere Fahrdynamik bei einem E-Bike.

Alle Ergebnisse gibt es in der August-Ausgabe der Zeitschrift test oder im Internet unter www.test.de/elektrofahrrad.
  • KLICK.de
  • 13.7.11

    Statt Umweltzonen: Mehr Radverkehr!

    ADFC: Radfahren macht Fahrverbote überflüssig
    Pressemitteilung ADFC

    Viele Städte ergreifen aufgrund der von der EU festgelegten Schadstoff-Grenzwerte Maßnahmen, um die Luftqualität zu verbessern. Oftmals wird dabei auf die Einrichtung einer Umweltzone gesetzt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) weist auf eine vielfach unterschätzte Alternative zu Fahrverboten hin: Durch die konsequente Förderung des Radverkehrs kann der Schadstoffgehalt in der Luft gerade in Städten deutlich sinken.

    Fahrverbote für Autos mit veralteter Abgastechnik können vermieden werden, indem mehr Verkehr vom Pkw auf das Fahrrad verlagert wird. „Wenn mehr Menschen mit dem Rad in die Innenstadt fahren, wirkt sich das vorteilhaft auf die Umweltbedingungen aus“, so der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg, „allerdings ist dafür eine systematische Förderung des Radverkehrs Voraussetzung.“

    Beispiele aus erfolgreichen Städten zeigen, dass attraktive und sichere Wege, gute Abstellmöglichkeiten und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit Menschen dazu bewegen, mit dem Rad zu fahren und das Auto stehen zu lassen. „Allerdings ist es unerlässlich, dass dem Radverkehr auch erheblich mehr Verkehrsraum als bisher zur Verfügung gestellt wird“, so Syberg. Schließlich würden nicht zuletzt diejenigen Autofahrer davon profitieren, die für die Fahrt in die Innenstadt nicht auf den Pkw verzichten können.

    Städte, die das Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel anerkennen und in der Verkehrsplanung berücksichtigen, haben den entscheidenden Schritt zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bereits getan. Eine gezielte und nachhaltige Förderung des Radverkehrs kann damit den bei einer Umweltzone notwendigen bürokratischen Aufwand und die polizeiliche Überwachung der Zone überflüssig machen.

    2.2.11

    BFH: Nachträglicher Einbau einer Gasanlage in Dienstwagen erhöht nicht den pauschalen Nutzungswert

    Pressemitteilung Nr.10 vom 02. Februar 2011 Bundesfinanzhof
    Urteil vom 13.10.10 VI R 12/09

    Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 13. Oktober 2010 VI R 12/09 entschieden, dass Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug nicht als Kosten für Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1 %-Regelung einzubeziehen sind.

    Im entschiedenen Fall stellte die Klägerin - ein Unternehmen, das Flüssiggas vertreibt - ihren Außendienstmitarbeitern Firmenfahrzeuge zur Verfügung, die auch privat genutzt werden konnten. Die Fahrzeuge wurden geleast und in zeitlicher Nähe nach der Auslieferung für den Betrieb mit Flüssiggas umgerüstet. Die Leasinggebühren, die sich nach Listenpreis, Sonderausstattungen und Umbauten richteten, und alle weiteren Aufwendungen für die Firmenfahrzeuge trug ausschließlich die Klägerin. Der Umbau der Fahrzeuge war Bestandteil diverser Werbeaktionen der Klägerin. Die auf Gasbetrieb umgerüsteten Fahrzeuge erhielten entsprechende Werbeaufkleber, mit denen auf das Autogasgeschäft der Klägerin aufmerksam gemacht wurde.

    Die Klägerin rechnete die Umrüstungskosten auf den Flüssiggasbetrieb nicht in die Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung für die private PKW-Nutzung ein und führte diesbezüglich keine Lohnsteuer ab. Das Finanzamt war dagegen der Auffassung, dass die Umrüstungskosten in die Berechnung des geldwerten Vorteils nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes einzubeziehen seien, da es sich insoweit nicht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handele, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zum privaten Gebrauch des Fahrzeugs bewertet werden könne. Der BFH bestätigte die Auffassung der Klägerin. Die Firmenfahrzeuge der Klägerin seien im Zeitpunkt der Erstzulassung nicht werkseitig mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet gewesen. Die Kosten für den nachträglichen Einbau der Anlage seien daher nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung einzubeziehen. Die Bemessungsgrundlage der 1 %-Regelung sei stets bezogen auf den Zeitpunkt der Erstzulassung nach dem inländischen Listenpreis zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer zu ermitteln.